SCHADENGUTACHTEN
SACHVERSTÄNDIGEN-DIENSTLEISTUNGEN
Schadengutachten
Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Kosten für Schadengutachten
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen.
Oldtimerbewertung
Die Oldtimer, einst ein Hobby von ein paar müden belächelten Enthusiasten wurde Ende der achtziger Jahre zum Geheimtipp für „Lifestyle“ orientierte Geldanleger.Doch dem schnellen Anstieg der Preise einiger Oldtimer folgte eine rasante Talfahrt und eine große Ernüchterung der Spekulanten. Tendenziell ist Aktuell zu erkennen, dass sich der Oldtimer-Markt in zwei Bereiche aufteilt. Einerseits besondere Raritäten, für die teilweise Millionenbeträge gezahlt und andererseits einstige Alltagsautos aus den 1970er Jahren, die im Preissegment um 25.000 Euro gehandelt werden.
Oldtimer – Sachverständiger – Ein Fall für „Spezialisten“. Ein Gutachter für historische Fahrzeuge muss demnach nicht nur mit Sachverstand an die Zustandsbeurteilung von Oldtimern und Klassikern herangehen, sondern sollte schon eine besondere Sachkunde und Beziehung zu solcher Art Fahrzeugen entwickelt haben.
Gutachten für Aggregatschäden
Bei Motor- und Aggregatschäden stellt sich häufig die Frage nach der Ursache. Wenn endoskopische Untersuchungen nicht ausreichen, ist ein Zerlegen des Aggregats notwendig. Soweit erforderlich, werden Flüssigkeiten (Öle, Kraftstoffe und Kühlmittel) fachgerecht gesichert und können gegebenenfalls in entsprechenden chemischen Speziallabors ausgewertet werden.
Beweissicherungsgutachten
Im Auftrag von Gerichten werden Gutachten im Rahmen des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens bzw. im Auftrag von Privatpersonen zur Beweissicherung erstellt.
In diesem Gutachten werden je nach erteiltem Auftrag Feststellungen zum Umfang, zur Ursache und zur Verantwortlichkeit der Schäden an dem Fahrzeug getroffen.
Die zu erwartenden Reparaturkosten und Reparaturmöglichkeiten sowie weitere relevante Werte, wie z. B. der Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung und der Restwert, können ermittelt werden.Für die Betroffenen handelt es sich fast immer um ein ganz individuelles Missgeschick. Denn für die meisten Autofahrer ist ein Verkehrsunfall immer noch ein schlimmes Ereignis. Die Schadenkalkulationen erstellen wir mit dem AUDATEX-System für Motorfahrzeuge ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Landmaschinen. Wir sind mit modernster Technik ausgestattet, um eine schnelle Schadenbearbeitung zu gewährleisten.
Impressum
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Anbieterkennzeichnung - Betreiber der Homepage
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Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey
Am Hohen Esch 4
28857 Syke
Telefon: +49 (0)152 / 55 67 09 51
E-Mail: st.hey@gmx.de
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Verantwortlich im Sinne des TMG und der §§ 2-4 DL-InfoV,
Vertretungsberechtigter
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Dipl.-Ing. (FH) Stephan Hey
Herr Hey ist Absolvent der FH Braunschweig/Wolfenbüttel.
Der Titel »Dipl.-Ing. (FH)« wurde 2003 verliehen in Niedersachsen, Deutschland.
Die Prüfung als Prüfingenieur nach Nr.3.6 und Nr.4.1.2 der Anlage VIIIb StVZO wurde 2003 abgelegt in Baden-Württemberg, Deutschland.
Zuständige Überwachungsorganisation
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Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS)
Technischer Leiter: Christoph Diwo
Zur KÜS 1
66679 Losheim am See
Tel.: 06872 – 9016 – 0
Fax: 06872 – 9016 – 123
www.kues.de · info@kues.de
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Berufshaftpflicht-Versicherung
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Über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für KÜS-Mitglieder, die als Sachverständige bzw. als Prüfingenieure im Namen und Auftrag der KÜS tätig sind, informiert das Impressum auf der Homepage der KÜS.