SCHADENGUTACHTEN
SACHVERSTÄNDIGEN-DIENSTLEISTUNGEN
Schadengutachten
Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Kosten für Schadengutachten
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen.
Oldtimerbewertung
Die Oldtimer, einst ein Hobby von ein paar müden belächelten Enthusiasten wurde Ende der achtziger Jahre zum Geheimtipp für „Lifestyle“ orientierte Geldanleger.Doch dem schnellen Anstieg der Preise einiger Oldtimer folgte eine rasante Talfahrt und eine große Ernüchterung der Spekulanten. Tendenziell ist Aktuell zu erkennen, dass sich der Oldtimer-Markt in zwei Bereiche aufteilt. Einerseits besondere Raritäten, für die teilweise Millionenbeträge gezahlt und andererseits einstige Alltagsautos aus den 1970er Jahren, die im Preissegment um 25.000 Euro gehandelt werden.
Oldtimer – Sachverständiger – Ein Fall für „Spezialisten“. Ein Gutachter für historische Fahrzeuge muss demnach nicht nur mit Sachverstand an die Zustandsbeurteilung von Oldtimern und Klassikern herangehen, sondern sollte schon eine besondere Sachkunde und Beziehung zu solcher Art Fahrzeugen entwickelt haben.
Gutachten für Aggregatschäden
Bei Motor- und Aggregatschäden stellt sich häufig die Frage nach der Ursache. Wenn endoskopische Untersuchungen nicht ausreichen, ist ein Zerlegen des Aggregats notwendig. Soweit erforderlich, werden Flüssigkeiten (Öle, Kraftstoffe und Kühlmittel) fachgerecht gesichert und können gegebenenfalls in entsprechenden chemischen Speziallabors ausgewertet werden.
Beweissicherungsgutachten
Im Auftrag von Gerichten werden Gutachten im Rahmen des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens bzw. im Auftrag von Privatpersonen zur Beweissicherung erstellt.
In diesem Gutachten werden je nach erteiltem Auftrag Feststellungen zum Umfang, zur Ursache und zur Verantwortlichkeit der Schäden an dem Fahrzeug getroffen.
Die zu erwartenden Reparaturkosten und Reparaturmöglichkeiten sowie weitere relevante Werte, wie z. B. der Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung und der Restwert, können ermittelt werden.Für die Betroffenen handelt es sich fast immer um ein ganz individuelles Missgeschick. Denn für die meisten Autofahrer ist ein Verkehrsunfall immer noch ein schlimmes Ereignis. Die Schadenkalkulationen erstellen wir mit dem AUDATEX-System für Motorfahrzeuge ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Landmaschinen. Wir sind mit modernster Technik ausgestattet, um eine schnelle Schadenbearbeitung zu gewährleisten.
DSGVO Erklärung
Verantwortlicher
Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey
Am Hohen Esch 4
28857 Syke
Deutschland
E-Mailadresse: st.hey@gmx.de
Geschäftsführer/ Inhaber: Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey
Link zum Impressum: https://www.ibf-syke.de/impressum
Kontakt Datenschutzbeauftragte/r: Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey
Vertragliche Leistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Vertragspartner und Interessenten sowie anderer Auftraggeber, Kunden, Mandanten, Klienten oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Vertragspartner“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.
Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten unserer Vertragspartner (z.B., Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindungen, Zahlungshistorie).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.
Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe, sofern diese für die Vertragspartner nicht evident ist, hin. Eine Offenlegung an externe Personen oder Unternehmen erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Vertrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten, handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Onlinedienste, können wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung speichern. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Interessen der Nutzer am Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO.
Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie für den Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich sind, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Rechte des Nutzers
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Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr Thomas Schwenke
Änderungen und Ergänzungen durch Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey