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Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey
 
Schadengutachter und Prüfingenieur nach Anlage VIIIb StVZO
SERVICES

DIENSTLEISTUNGEN

FAHRZEUGPRÜFUNGEN

Amtliche Dienstleistungen i.A. der KÜS

  • Hauptuntersuchungen (HU), inklusive «Teiluntersuchung Abgas»
    gemäß § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)

  • Änderungsabnahmen gemäß § 19(3) StVZO
    (z. B. für Sportfahrwerke, Rad-Reifenkombinationen, Anhängekupplungen, etc.)

  • Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO

  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemäß § 23 StVZO
    («H-Kennzeichen»)

  • Prüfungen nach GGVS/ADR

  • Prüfungen nach §§ 41, 42 BO-Kraft

SCHADENGUTACHTEN

Sachverständigen-Dienstleistungen

  • Unfallschadengutachten für Pkw, Lkw, Motorräder, Bau- und Landmaschinen,

  • Caravan- und Wohnmobile , Anhänger, Auflieger, Sonderfahrzeuge

  • Technische Beweissicherungen

  • Gutachten für Aggregateschäden

  • Zustandsberichte für Leasing-Rücknahmen

  • Zustandsberichte für Gebrauchtwagen und Fahrzeugbewertung

  • Lack- und Reifengutachten

  • Oldtimer-Bewertungen und Bewertung von Liebhaberfahrzeugen

  • Rechnungsprüfungen

  • Beweissicherungsdienst nach Verkehrsunfällen

  • Unfallrekonstruktion

  • Plausibilitätsprüfung

  • Kausalitätsprüfung

Alle Dienstleistung ohne Termin oder Anmeldung
Besuchen Sie uns in unserer Prüfstelle in Thedinghausen
Syker Straße 110 - 27321 Thedinghausen

FAHRZEUGPRÜFUNGEN

Amtliche Dienstleistungen im Auftrag der KÜS

Hauptuntersuchung

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU.

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Unsere Prüfingenieure überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden vermeiden kann.

Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung war in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.

Änderungsabnahmen

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie etwa der KÜS oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.

Abnahmepflichtig sind u. A. Veränderungen am Kfz, die zur Gefährdung führen können, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändern oder aber die Fahrzeugart verändern. Das trifft zum Beispiel zu bei Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk oder auch bei Leistungsveränderung.

Um die Änderungsabnahme durchzuführen, ist die Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses erforderlich. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z. B. Teilegutachten, ABE oder die Europäische Betriebserlaubnis.

Sicherheitsprüfungen

Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.

Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO

Seit März 2007 können wir Liebhabern historischer Fahrzeuge unsere Dienstleistungen zur Einstufung von Fahrzeugen als Oldtimer anbieten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können unsere Prüfingenieure Ihnen ein entsprechendes Gutachten erstellen – welches für die Einstufung als Oldtimer benötigt wird. Hiermit kann Ihnen die Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen zuteilen.

Kriterien für die erfolgreiche Einstufung:

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Es muss technisch weitgehend mängelfrei sein, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik sein. Es darf, anders als bei «normalen» anderen Fahrzeugen, nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Natürlich dürfen keine wesentlichen Teile fehlen. Voraussetzung ist auch ein sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, beispielsweise eine weitgehend fehlerfreie Lackierung und ggf. nachgewiesener Instandhaltungs-Aufwand.

Am Fahrzeug dürfen keine Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung erkennbar sein. Es muss original oder nachweislich zeitgenössisch sein.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Our work
ABOUT US

SCHADENGUTACHTEN

SACHVERSTÄNDIGEN-DIENSTLEISTUNGEN

Schadengutachten
Wir erstellen neutrale Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden nach einem Unfall mit Kfz, LKW, Wohnmobil, Bus, Anhängern, Motorrad sowie landwirtschaftlichen Maschinen für Versicherungen und die Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen eines Schadengutachtens ermitteln wir u.a. die Reparaturkosten, Reparaturdauer, Möglichkeiten einer Notreparatur, Wertminderung,  Plausibilität zwischen Schadenhergang und -bild sowie - falls erforderlich -Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie die Wiederbeschaffungsdauer.
Es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollen so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten
Kosten für Schadengutachten
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen.
Oldtimerbewertung
Die Oldtimer, einst ein Hobby von ein paar müden belächelten Enthusiasten wurde Ende der achtziger Jahre zum Geheimtipp für „Lifestyle“ orientierte Geldanleger.Doch dem schnellen Anstieg der Preise einiger Oldtimer folgte eine rasante Talfahrt und eine große Ernüchterung der Spekulanten. Tendenziell ist Aktuell zu erkennen, dass sich der Oldtimer-Markt in zwei Bereiche aufteilt. Einerseits besondere Raritäten, für die teilweise Millionenbeträge gezahlt und andererseits einstige Alltagsautos aus den 1970er Jahren, die im Preissegment um 25.000 Euro gehandelt werden.
Oldtimer – Sachverständiger – Ein Fall für „Spezialisten“. Ein Gutachter für historische Fahrzeuge muss demnach nicht nur mit Sachverstand an die Zustandsbeurteilung von Oldtimern und Klassikern herangehen, sondern sollte schon eine besondere Sachkunde und Beziehung zu solcher Art Fahrzeugen entwickelt haben.
Gutachten für Aggregatschäden
Bei Motor- und Aggregatschäden stellt sich häufig die Frage nach der Ursache. Wenn endoskopische Untersuchungen nicht ausreichen, ist ein Zerlegen des Aggregats notwendig. Soweit erforderlich, werden Flüssigkeiten (Öle, Kraftstoffe und Kühlmittel) fachgerecht gesichert und können gegebenenfalls in entsprechenden chemischen Speziallabors ausgewertet werden.
Beweissicherungsgutachten
Im Auftrag von Gerichten werden Gutachten im Rahmen des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens bzw. im Auftrag von Privatpersonen zur Beweissicherung erstellt.
In diesem Gutachten werden je nach erteiltem Auftrag Feststellungen zum Umfang, zur Ursache und zur Verantwortlichkeit der Schäden an dem Fahrzeug getroffen.
Die zu erwartenden Reparaturkosten und Reparaturmöglichkeiten sowie weitere relevante Werte, wie z. B. der Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung und der Restwert, können ermittelt werden.Für die Betroffenen handelt es sich fast immer um ein ganz individuelles Missgeschick. Denn für die meisten Autofahrer ist ein Verkehrsunfall immer noch ein schlimmes Ereignis. Die Schadenkalkulationen erstellen wir mit dem AUDATEX-System für Motorfahrzeuge ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Landmaschinen. Wir sind mit modernster Technik ausgestattet, um eine schnelle Schadenbearbeitung zu gewährleisten.
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Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik

Dipl.-Ing.(FH) Stephan Hey

Am Hohen Esch 4

28857 Syke

Mobil: 0152 / 55 67 09 51

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